HAK

 
Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung. Eine betriebswirtschaftlich berufsbezogene Differenzierung erfolgt durch verschiedene Ausbildungs­schwerpunkte und Fachrichtungen, die von den Schüler/innen in den höheren Jahrgängen gewählt werden können, welche eine vertiefende Spezialisierung anbieten. Durch diese Ausbildungsschwerpunkte und Fachrichtungen wird entsprechend den regionalen Erfordernissen und beruflichen Interessen der Schüler/innen eine kaufmännische Spezialausbildung angeboten.
 
Im Schuljahr 2006/07 besuchten insgesamt 23.306 Schülerinnen und 15.564 Schüler an 103 Standorten die Handelsakademie.
 
 
 
 
Die Aufnahme in eine Handelsakademie ist mit dem positiven Abschluss der 8. Schulstufe möglich. Weitere Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme in eine Handelsakademie ist die Vorbildung bzw. bisherige Leistung in bestimmten Unterrichtsgegenständen sowie eine Aufnahmsprüfung. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Landesschulrat bzw. Stadtschulrat für Wien. Adressen
 
 
 
Lehrplan BGBl. II Nr. 291/2004 vom 19. Juli 2004
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
 
 
Wochenstunden
 
Lehrver-
A.
Pflichtgegenstände
Jahrgang
 
pflichtungs-
 
 
I.
II.
III.
IV.
V.
Summe
gruppe
 
Kernbereich
 
 
 
 
 
 
 
1.
Religion            
2
2
2
2
2
10
(III)
2.
Deutsch
3
3
3
2
3
14
(I)
3.
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
2
3
3
3
3
14
I
4.
Lebende Fremdsprache
3
2
3
3
3
14
(I)
5.
Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
-
-
3
2
-
5
III
6.
Geografie (Wirtschaftsgeografie)
2
3
-
-
-
5
III
7.
Internationale Wirtschafts- und Kulturräume
-
-
-
-
2
2
III
8.
Chemie
3
-
-
-
-
3
III
9.
Physik
-
3
-
-
-
3
III
10.
Biologie, Ökologie und Warenlehre
-
-
2
2
2
6
III
11.
Mathematik und angewandte Mathematik
-
3
2
3
2
10
I
12.
Betriebswirtschaft
3
3
3
2
2
13
I
13. – 14.
Betriebswirtschaftliche Übungen und Projektmanagement
 
 
 
 
 
 
 
13.
Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz
2
-
-
-
-
2
III
14.
Businesstraining, Projekt- und Qualitätsmanagement, Übungsfirma und Case Studies
-
2
2
3
1
8
I
15.
Rechnungswesen und Controlling 3
4
3
3
2
2
14
I
16.
Wirtschaftsinformatik
2
2
2
-
-
6
I
17.
Informations- und Office-management
3
2
2
-
-
7
III
18.
Politische Bildung und Recht
-
-
-
3
-
3
III
19.
Volkswirtschaft
-
-
-
-
3
3
III
20.
Leibesübungen
2
2
2
1
1
8
(IVa)
Summe Kernbereich
31
33
32
28
26
150
 
Rahmen für schulautonome Lehrplanbestimmungen
28-34
30-36
23-34
20-34
20-34
140-150
 
 
Fachbereich
 
 
 
 
 
 
 
21.
Projektmanagement und Projektarbeit
-
-
-
1
1
2
I
22.
Seminare
-
-
-
-
-
0-10
I-IV
23.
Ausbildungsschwerpunkt
oder Fachrichtung
-
-
2
2
2
6-16
I
Gesamtwochenstundenzahl
31
33
34
31
29
158
 
Rahmen für schulautonome Lehrplanbestimmungen
28-34
30-36
30-36
30-36
28-36
158
 
 
 
 
 
 
 
 
Controlling und Jahresabschluss
 
 
 
Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing
 
 
 
Entrepreneurship und Management
 
 
 
Multimedia und Webdesign
 
 
 
Netzwerkmanagement
 
 
 
Softwareentwicklung
 
 
 
Digital Business
 
 
 
Transportmanagement
 
 
 
Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt
 
 
 
 
Fachrichtungen:
 
Controlling und Accounting
 
 
 
Internationale Wirtschaft mit Fremdsprache(n) und Kultur
 
 
 
Entrepreneurship und Management mit autonomem Geschäftsfeld
 
 
 
Informationsmanagement und Informationstechnologie
 
 
 
Logistikmanagement und Speditionswirtschaft
 
 
 
Schulautonome Fachrichtung
 
 
 
 
 
 
 
Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien und Fachhochschulen:
Das Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie berechtigt gemäß Schulorganisationsgesetz, BGBl. 242/1962 in der geltenden Fassung, zum Besuch einer Universität, eines Kollegs, einer Akademie sowie gemäß Bundesgesetz über Fachschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993 in der geltenden Fassung, zum Besuch eines Fachhochschul-Studienganges.
 
Berechtigungen gemäß dem Berufsausbildungsgesetz:
Mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie sind Berechtigungen, die im Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen geregelt sind.
 
Berechtigung gemäß der Gewerbeordnung:
Mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie sind Berechtigungen, die in der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung, sowie in den zur Gewerbeordnung erlassenen Verordnungen sowie Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BMWA-30.599/0341-I/7/2005 vom 5. April 2006 geregelt sind.
 
Arbeitsvermittlung
- Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß BGBl. II Nr. 26/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Buchhaltung
- Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 35/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Immobilientreuhänder
- Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 58/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Inkassoinstitute
- Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 59/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Reisebüros
- Zugang zum Gewerbe mit 2-jähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 76/2003 vom 28. Jänner 2003 (nur mit Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt „Tourismus“)
 
Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
- Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 82/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Spediteure einschließlich Transportagenten
- Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 83/2003 vom 28. Jänner 2003 (nur mit Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt „Logistikmanagement und Speditionswirtschaft“ oder „Entrepreneurship und Management mit Geschäftsfeld Logistik- oder Speditionswirtschaft)
 
Überlassung von Arbeitskräften
- Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 92/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
- Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 94/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Vermögensberatung
- Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 95/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Versicherungsagent
- Zugang zum Gewerbe mit einjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 96/2003 vom 28. Jänner 2003
 
Berechtigungen in der Europäischen Union:
-       Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, Abschnitt IV, BGBl. III Nr. 71/1999.
 
-       Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse, BGBl. Nr. 44/1957.
 
-       Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung dieser Schule gilt als Absolvierung eines reglementierten Ausbildungsgangs gemäß Art. 13 Abs. 2 Unterabsatz 3 und Anhang III der Richtlinie (RL) 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dieses Zeugnis stellt damit ein Diplom im Sinn des Art. 11 Buchstabe c) der RL 2005/36/EG dar und entspricht gemäß Art. 13 Abs. 3 dieser RL einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt, unabhängig davon, ob die im Aufnahmestaat geforderte Ausbildung Art. 11 Buchstabe d) oder Art. 11 Buchstabe e) der RL zuzuordnen ist.
 
 
Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED): 4A