Elternvertretung
In Österreich ist die Mitwirkung von Eltern an Schulen durch das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 63 gesetzlich geregelt. Elternvertreterinnen und -vertreter spielen eine zentrale Rolle in der Schulpartnerschaft und tragen maßgeblich zur Gestaltung des Schullebens bei.
Aufgaben und Rechte der Elternvertretung:
Elternvertreterinnen und -vertreter haben das Recht und die Pflicht, die Interessen der Elternschaft zu vertreten und aktiv am schulischen Geschehen mitzuwirken. Sie werden in die Schulpartnerschaftsgremien wie den Klassen- und Schulforum sowie den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) eingebunden. Hier können sie mitbestimmen, wenn es um wesentliche Angelegenheiten des Schulalltags geht, wie zum Beispiel:
Schulische Veranstaltungen und Projekte: Mitgestaltung und Unterstützung bei Schulveranstaltungen, wie Elternabende, Feste oder schulische Projekte.
Schulentwicklung: Teilnahme an Diskussionen und Entscheidungen über Schulentwicklungsthemen, Lehr- und Lernmittel sowie die Schulqualität.
Unterstützung und Beratung: Ansprechpersonen für Eltern bei Fragen oder Problemen und Vermittlung zwischen Eltern und der Schule.
Mitwirkungsorgane der Eltern:
Klassenforum: Hier werden klassenbezogene Themen besprochen. Jede Klasse wählt eine Elternvertreterin bzw. einen Elternvertreter, die bzw. der an den Sitzungen des Klassenforums teilnimmt.
Schulforum: Das Schulforum ist das Gremium, in dem alle Klassenelternvertreterinnen und -vertreter zusammenkommen, um gemeinsam mit der Schulleitung und Lehrerinnen und Lehrern über schulübergreifende Themen zu beraten und zu entscheiden.
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA): Im SGA sind Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt vertreten. Dieses Gremium trifft Entscheidungen zu wichtigen schulischen Angelegenheiten, wie z. B. Schulordnung, Jahresplanung oder das Schulbudget.
Wahl und Amtsdauer:
Elternvertreterinnen und -vertreter werden jährlich zu Beginn des Schuljahres gewählt. Jede Klasse wählt ihre eigene Vertreterin bzw. ihren eigenen Vertreter. Diese Wahl erfolgt meist im Rahmen des ersten Elternabends des Schuljahres.
Weiterführende Informationen:
Für detailliertere Informationen zur Rolle und den Rechten der Elternvertretung stehen folgende Ressourcen zur Verfügung:
Schulpartnerschaft (Seite des BMBWF): www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/sp.html
Die Elternvertretung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus und leistet einen wertvollen Beitrag zur Schulgemeinschaft.