Info - Genehmigungsverfahren von Diplomarbeiten (Dipl-DB)
Die Datenbank zum elektronischen Genehmigungsverfahren von Diplomarbeiten (Dipl-DB) steht ab 19. August 2019 nicht zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt werden die Umstellungsarbeiten zur Genehmigung auf Ebene der Direktoren/Direktorinnen durchgeführt. Die Datenbank wird pünktlich zu Schulbeginn mit 02. September 2019 wieder zur Verfügung stehen.
Der Vollständigkeit halber wird auf § 40 Abs. 3 SchUG hingewiesen, wonach bei der Wiederholung von Prüfungsgebieten der Hauptprüfung (innerhalb von drei Jahren), die zum Zeitpunkt des erstmaligen Antretens gültige Prüfungsvorschrift anzuwenden ist. In diesen Fällen kann die Genehmigung der Themenstellung durch die Schulaufsicht nicht mehr durch die Datenbank sondern muss auf Papier erfolgen.