Schülerinnen und Schüler

Abschlussprüfung

Nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung BMHS (BGBl. II Nr. 30/2017, §71-73) umfasst die Abschlussprüfung der Handelsschule, ab dem Haupttermin 2016, insgesamt fünf Prüfungen:

Abschlussarbeit: umfasst einen oder mehrere Pflichtgegenstände des Clusters „Wirtschaftskompetenz“

Haupttermin 2022/23:

Rundschreiben zu abschließenden Prüfungen für den Haupttermin 2022/23:

Es gelten die Regelungen der regulären rechtlichen Bestimmungen (keine COVID-bedingten Anpassungen).

Änderungen, die ins Dauerrecht übernommen wurden:

Klausurprüfung:

  • Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der schriftlichen Klausurarbeit
  • Schwellenwert als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei der Klausurarbeit

Mündliche Prüfung:

  • Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der mündlichen Prüfung
  • Mitwirkung an der Prüfung als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei der der mündlichen Prüfung

Zwei Klausuren:

Deutsch: 180 Minuten

Übungsfirma: 240 Minuten, umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“

Zwei Mündliche Prüfungen:

Betriebswirtschaftliches Kolloquium: umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen“ und den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“, ausgenommen die Teilbereiche „Übungsfirma“ und „Projektarbeit“

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache: umfasst den Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

Ingrid Weger | Do, 16. April 2020

Verknüpfte Downloads

Rundschreiben 24/2022

Geltung: Schuljahr 2022/23

BGBl. II Nr. 1/2022 Anlage vom 3. Jänner 2022