Abschlussprüfung
Nach den Bestimmungen der Verordnung über die abschließenden Prüfungen (Prüfungsordnung BMHS) §72 – 73 umfasst die Abschlussprüfung der Handelsschule, insgesamt vier Prüfungen:
Haupttermin 2024/25:
Rundschreiben zu abschließenden Prüfungen für den Haupttermin 2024/25:
Es gelten die Regelungen der regulären rechtlichen Bestimmungen.
Klausurprüfung:
Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der schriftlichen Klausurarbeit
Schwellenwert als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei der Klausurarbeit
Mündliche Prüfung:
Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der mündlichen Prüfung
Mitwirkung an der Prüfung als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei der der mündlichen Prüfung
Zwei Klausuren:
Deutsch: 180 Minuten
Übungsfirma: 240 Minuten, umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“
Zwei Mündliche Prüfungen:
Betriebswirtschaftliches Kolloquium: umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen“ und den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“, ausgenommen die Teilbereiche „Übungsfirma“ und „Projektarbeit“
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache: umfasst den Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
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FAQ zu Änderung im Rahmen der abschließenden Prüfung an BMS inkl. Sonderformen
Ab wann trifft die Regelung zu, dass an berufsbildenden Schulen keine Abschlussarbeit zu schreiben ist?
Die Regelung, dass an BMS inkl. Sonderformen keine Abschlussarbeit zu schreiben und zu präsentieren ist, ist mit 22. Juli 2024 in Kraft getreten. Diese Regelung gilt somit für alle Prüfungstermine/-antritte, die nach dem 22. Juli 2024 stattfinden.
Änderung der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
BGBl. II Nr. 1/2022 Anlage vom 3. Jänner 2022