Abschlussprüfung
Nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung BMHS (BGBl. II Nr. 30/2017, §71-73) umfasst die Abschlussprüfung der Handelsschule, ab dem Haupttermin 2016, insgesamt fünf Prüfungen:
Abschlussarbeit: umfasst einen oder mehrere Pflichtgegenstände des Clusters „Wirtschaftskompetenz“
Haupttermin 2022/23:
Rundschreiben zu abschließenden Prüfungen für den Haupttermin 2022/23:
Es gelten die Regelungen der regulären rechtlichen Bestimmungen (keine COVID-bedingten Anpassungen).
Änderungen, die ins Dauerrecht übernommen wurden:
Klausurprüfung:
- Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der schriftlichen Klausurarbeit
- Schwellenwert als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei der Klausurarbeit
Mündliche Prüfung:
- Berücksichtigung der (ermittelten) Jahresnote bei der mündlichen Prüfung
- Mitwirkung an der Prüfung als Voraussetzung zur Berücksichtigung der Jahresnote bei der der mündlichen Prüfung
Zwei Klausuren:
Deutsch: 180 Minuten
Übungsfirma: 240 Minuten, umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“
Zwei Mündliche Prüfungen:
Betriebswirtschaftliches Kolloquium: umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen“ und den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“, ausgenommen die Teilbereiche „Übungsfirma“ und „Projektarbeit“
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache: umfasst den Pflichtgegenstand Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Verknüpfte Downloads
Rundschreiben 24/2022
Geltung: Schuljahr 2022/23
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2022_24.pdf 111.53 KB
BGBl. II Nr. 1/2022 Anlage vom 3. Jänner 2022