Praktikum
Im Laufe der Ausbildung an der Handelsschule, an der Handelsakademie, dem Aufbaulehrgang an Handelsakademien sowie dem Kolleg an Handelsakademien (Tagesform) muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden.
Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden am Kolleg (Tagesform) haben das Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach dem II. Jahrgang Handelsakademie bzw. der 2. Klasse Handelsschule, im Aufbaulehrgang der Handelsakademien nach dem I. Jahrgang bzw. im Kolleg der Handelsakademien nach dem 2. Semester und möglichst vor Eintritt in den letzten Jahrgang, der letzten Klasse bzw. 3. Semesters, zu absolvieren. Dieses umfasst in der Handelsschule, im Aufbaulehrgang der Handelsakademien und im Kolleg der Handelsakademien jeweils 150 Arbeitsstunden, in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden.
Das Pflichtpraktikum dient der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenenKenntnisse und Fertigkeiten in einem Unternehmen oder einer Organisation.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen
die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
nach Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen bzw. Organisationengewinnen,
über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren können,
sich Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten,
eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen,
unternehmerisches Denken und Handeln in ihre Tätigkeit einbringen,
ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren,
die Bedeutung unternehmerischer Verantwortung kennenlernen.
Das Pflichtpraktikum soll weiters Einsicht in soziale Beziehungen sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge fördern und den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden einen Einblick in die Arbeitswelt ermöglichen. Neben fachlichen sollen auch soziale und personale Kompetenzen erworben werden. Auf die Vorbereitung und die Nachbereitung des Pflichtpraktikums ist besonderer Wert zu legen.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende müssen über ihr Praktikum ein Praktikumsportfolio führen; dieses ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Zertifikate usw. mit denen das Absolvieren des Pflichtpraktikums nachgewiesen wird, sind Teil des Praxisportfolios.
Eine entsprechenden Vorlagen eines Praxisportfolios stehen den Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zur Verfügung.
Der Praktika-Wegweiser
(elektronisches Praktikumsportfolio)
Praktika in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ermöglichen Schülerinnen und Schülern ihre in der Schule erworbenen Kompetenzen in der jeweiligen Berufsrealität umzusetzen und zu vertiefen.
Der Praktika-Wegweiser steht Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen bei der Organisation und Durchführung von Praktika zur Verfügung. Herzstück der Online-Plattform sind folgende Instrumente, die die Schülerinnen und Schüler in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Praktikums unterstützen und den Entwicklungsprozess in Form eines Praktikumsportfolios dokumentieren.
PraktikaWegweiser
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