Schüler/innen-Vertretung
Die Mitbestimmung der Schüler/innen ist gesetzlich geregelt im Schulunterrichtsgesetz SchUG § 59.
Dies bedeutet auf Schulebene Mitsprache als Klassensprecher/in und Schulsprecher/in im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).
Die Schüler/innen-Vertretung hört jedoch bei den beiden Schulsprecher/innen noch nicht auf. Landes- und Bundesschüler/innen-Vertreterung sind die Vertreter/innen gegenüber dem Landes- bzw Stadtschulrat und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Auf allen Ebenen ist es die Aufgabe der Schüler/innen-Vertretung, die Interessen der Schüler/innen zu repräsentieren und zu vertreten, Schüler/innen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und sie anbden einzelnen Schulen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Alle Vertretungen werden jährlich neu gewählt.
Nähere Infos zu den Aufgaben der Schüler/innen-Vertretung finden Sie unter folgendem Link:
Offizielle Seite der Bundesschüler/innenvertretung www.bsv.at
Broschüre "Wissenswertes für Schülervertreter/innen"
Gesetzliche Grundlagen:
Schulunterrichtsgesetz (SchUG) siehe § 45, 58, 59 und 64